Gefährliches Radfahren

16.01.2018

Problemstellung: Auch der Hund bedarf der Aufmerksamkeit des Halters, eine Hand wird für die Hundeleine gebraucht.
Wie wirkt sich diese Konstellation bei einem Schadensfall aus?

Das LG Münster (Urt. vom 16.12.2015, Az. 01 S 56/15) hatte über den folgenden Fall zu entscheiden. Der Radfahrer mit seinen zwei Hunden unterwegs, als ein freilaufender Hund eines Fußgängers auf ihn zugesprungen kam. Der Radfahrer verlangt Schmerzensgeld.

Das Gericht geht für von einem angemessenen Schmerzensgeld in Höhe von EUR 800,-- für die hier angefallenen Verletzungen aus. Allerdings wird dem Radfahrer hier erhebliches Mitverschulden (hier: ¾) angelastet, so dass ihm letztlich nur ein Betrag von EUR 200,-- zugebilligt wurde.

Der Kläger müsse sich eine äußerst gefährliche Fahrweise mit zwei Hunden an der Leine und der Leine in der rechten Hand zurechnen lassen, so das Gericht. Es sah darin ein besonders risikoerhöhendes Verhalten, was sich auch in den gesetzlichen Bestimmungen spiegele: § 28 Abs. 1 S. 3 und 4 StVO verbietet im Interesse der Verkehrssicherheit grundsätzlich das Führen von Fahrzeugen, wenn Tiere dabei sind. Ausgenommen von dieser Regel seien nur größere (folgsame) Hunde hinter Fahrrädern.

Fahrradfahrer mit Hund im Sinne der StVO müssten aber sicherstellen, dass die Beherrschung des Fahrrades durch das Tier nicht beeinträchtigt werde. Das sei im Falle des Fahrradfahrers aber eindeutig nicht so gewesen. So hätte er im Falle eines Rechtsabbiegens beispielsweise keine Richtungsanzeige abgeben können. Ein Linksabbiegen hätte zur Richtungsanzeige ein freihändiges Fahren erfordert - rechts hielt der Mann ja seine beiden Hunde an der Leine.
Das Gericht wies insbesondere drauf hin, dass der Fahrradfahrer rechtzeitig hätte reagieren müssen, als er sah, dass er sich einem Fußgänger mit freilaufendem Hund näherte - er hätte entweder die Geschwindigkeit reduzieren oder sogar absteigen müssen.

Um Risiken für Fahrradfahrer mit Hunden zu reduzieren, gäbe es zudem die Möglichkeit, an das Fahrrad eine spezielle Hundehalterung zu bauen, mit der eine Hundeleine gefedert und am Fahrrad befestigt werden kann und die es dem Radler erlaubt, beide Hände zum Führen des Fahrrades zu nutzen.

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