Zwangsverwaltung

Immobilien werden in der Regel finanziert, das Grundstück dient der dinglichen Sicherung des Darlehens. Kann der Käufer die Raten nicht mehr befriedigen, kann der Darlehensgeber seinen titulierten Anspruch im Wege der Zwangsversteigerung durchsetzen, dass heißt, es wird ein Termin bestimmt, zu dem das Grundstück an den meistbietenden versteigert wird.

Für den Zeitraum bis zur Versteigerung kann zudem die Zwangsverwaltung des Grundstücks vom Gläubiger beantragt werden. Durch die Zwangsverwaltung kann der Gläubiger auch die Früchte aus dem Grundstück ziehen, also etwa Mieten oder Pacht einziehen, die sonst dem Schuldner (der ja noch Eigentümer ist bis zum Zuschlag bei der Zwangsversteigerung) zustünden.

Für diese Verwaltung setzt das Gericht einen geeigneten Zwangsverwalter ein. Die Zwangsverwaltung wird durch meine Kanzlei angeboten.

Unabhängig davon kommt aber auch die Beratung des Schuldners durch meine Kanzlei in Betracht, damit auch seine Rechte in der Zwangsverwaltung Beachtung finden.



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