Honorar und Kosten


Die Beauftragung eines Rechtsanwalts kostet Geld.

In der Regel rechne ich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) ab. Die Gebühren berechnen sich in diesem Fall nach dem Gebührenstreitwert einerseits und dem Anfallen bestimmter Tatbestände wie etwa die Aufnahme und das Führen des Mandats oder Teilnahme an einer Gerichtlichen Verhandlung andererseits.

Sie können sich vor der Beratung in der Kanzlei erkundigen, in welcher Höhe Gebühren oder ein Honorar anfallen werden. Unter Umständen kommt eine Erstberatung zu einem festen Pauschalhonorar in Betracht.


Vergütungsvereinbarung

In Betracht kommt in bestimmten Fällen auch der Abschluss einer Vergütungsvereinbarung. Das Honorar berechnet sich in diesem Fall nach der tatsächlich erbrachten Arbeitsleistung, die in meiner Kanzlei 10-minutengenau verbucht werden, bei festem Stundensatz. Die Abrechnung erfolgt zu vorher bestimmten Abrechnungsperioden, etwa  monatlich.

 
Gerichtskosten

Sofern eine gerichtliche Auseinandersetzung erfolgen muss, kommen Gerichtsgebühren hinzu, über die wir Sie gerne vorher informieren. Im Falle des Obsiegens sind diese vom Gegner zu tragen. Grundsätzlich bleibt der Mandant als Vertragspartner aber auch Kostenschuldner.

 
Rechtsschutzversicherungen

Sofern Sie eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen haben, teilen Sie uns dies bitte bei Mandatserteilung mit. Die Einholung der Kostendeckungszusage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung kann Kosten auslösen, die von Ihnen zu tragen sind, da die Rechtsschutzversicherung diese Kosten nicht übernimmt.



Aktuelles


Tel.: 040 / 40 59 59
Fax: 040 / 49 80 30
E-Mail: info@anwalt-nelsen.de

site created and hosted by nordicweb