Wohnungs- und Gewerbemietrecht

Ich vertrete Vermieter und Hausverwalter von Wohnungen und Gewerberäumen genauso wie Mieter oder Mietergemeinschaften in allen Instanzen.

Im Rahmen des Gewerberaummietrechts ist der Beratungsbedarf sowohl des Mieters als auch des Vermieters auf Grund der wenigen existenten Regelungen im BGB hoch. Es gilt für beide Parteien einen langfristigen Bestandsschutz des Gewerberaummietvertrages zu erreichen. 

Die wichtigsten Fragen stellen sich dabei in folgenden Bereichen:

  • Form des Mietvertrages
  • Ausreichende Bestimmtheit des Mietgegenstandes
  • Vertragszweck
  • Mietzeit
  • Miete und Erhöhungsmöglichkeiten, um eine wirtschaftliche Grundlage zu erhalten
  • Konkurrenzschutz
  • Instandhaltung/Instandsetzung
  • Gewährleistungsausschluss
  • Regelungen für den Beendigungszeitpunkt
  • Kaution
     

Das Wohnraunmmietrecht hat gerade in den letzten Jahren eine Zerfaserung durch eine exzessive Rechtsprechung bis in die kleinsten Details des Mietrechts erfahren, die neben die gesetzlichen Grundlagen getreten ist und für den juristischen Laien kaum noch zu durchschauen ist.

Ich vertrete meine Mandanten z. B. bei der Durchsetzung folgender Forderungen und Ansprüche:

  • Mieterhöhung
  • Schadenersatz wegen Beschädigungen am Mietobjekt (z. B. bei Schimmelbildung wegen falschen Wohnverhaltens)
  • Konkurrenzschutzes (im Gewerbemietrecht)
  • Eigenbedarfskündigung
  • Kündigung z. B. wegen Zahlungsverzugs oder sonstiger schwerwiegender Pflichtverstöße
  • Sonderkündigungsrechts im mitbewohnten Zwei- / Dreifamilienhaus
  • Zwangsräumung
  • Schönheitsreparaturansprüche 

Ich unterstützen Sie auch bei der Abwehr unberechtigter Forderungen Ihres Gegners / Vertragspartners z. B. bei unberechtigt geltend gemachten Mietminderungen.



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