Reservierungsgebühr des Maklers zulässig

11.01.2018

Bislang war unstreitig, dass ein Makler für die Reservierung eines Grundstücks keine eigene Gebühr beanspruchen können soll. Hierzu gibt es nun aber eine neue Entwicklung:

Das Kammergericht Berlin hat entschieden, dass eine Reservierungsgebühr dann berechtigterweise gefordert werden könne, wenn der Makler mit dem Grundstücksinteressenten einen eigenständigen Reservierungsvertrag schließt, in dem die Reservierung die Hauptpflicht des Vertrags darstellt.

Es blebt aber dabei, dass eine Reservierungsgebühr im Rahmen eines "normalen" Maklervertrags nicht gefordert werden kann. Eine solche Vereinbarung ist unwirksam.

KG Berlin, Urteil vom 19.10.2017, 23 U 154/16, IBRRS 2017, 3899

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