Ab dem 01. Juli 2015 gilt in Hamburg die Mietpreisbremse

29.06.2015

Der Hamburger Senat hat die Mietpreisbremse für die maximal zulässige Dauer von fünf Jahren beschlossen. Die Mieten sind damit ab dem 1.7.2015 bei der Wiedervermietung einer Wohnung grundsätzlich auf 10 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete begrenzt.

Noch ist allerdings fraglich, ob der Wohnungsmarkt in ganz Hamburg angespannt ist. Daher hat der Senat ein externes Gutachten zum Hamburger Wohnungsmarkt in Auftrag gegeben. Sollte das Gutachten die Auffassung der Wohnungswirtschaft bestätigen, werde die Verordnung für die entsprechenden Teilgebiete wieder aufgehoben, so der Senat in einer Mitteilung.

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