Das Schornsteinfegermonopol fällt am 1.1.2013 »

24.12.2012

Das Schornsteinfegermonopol fällt am 1.1.2013

Am 31.12.2012 endet das Schornsteinfegermonopol. Ab diesem Zeitpunkt können neben den Schornsteinfegern von zugelassenen Handwerksbetrieben (z.B. Heizungsinstallateure) durchgeführt werden. Der Bezirksschornsteinfeger bleibt weiterhin zuständig für das Führen des Kehrbuchs, die Feuerstättenschau und das Prüfen neu installierter Heizungsanlagen. Für sonstige Arbeiten wie z.B. die regelmäßigen Kehr-, Mess- und Überprüfungsarbeiten kann auch ein bezirksfremden Schonsteinfeger oder ein zugelassener Handwerksbetrieb beauftragt werden.

Die Vornahme der Prüf- und Wartungsfristen muss schriftlich bestätigt werden (Formblatt), damit Sie in der gesetzlichen Frist, nämlich bis spätestens zwei Wochen nach Ende der Prüffrist, die Erledigung Ihrer Pflicht gegenüber dem Bezirksschornsteinfeger nachweisen können. Wird die Frist versäumt droht ein Bußgeld von bis zu EUR 5.000,--.

Beachte: Was kostet ein Schornsteinfeger?

Die Kosten ergeben sich aus der Kehr- und Überprüfungsordnung (KÜO). Danach orientieren sich die Kosten nach den sog. Arbeitswerten für die einzelnen Dienstleistungen, die von Bundesland zu Bundesland variieren können. In Hamburg liegt der Arbeitswert bei EUR 1,10, in Nordrhein-Westfalen bei EUR 1,01, in Berlin bei EUR 0,90, jeweils zzgl. Umsatzsteuer.

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